Geschichte

Im urtümlichen hinteren Lötschental- zwischen den Walliser und Berner Alpen- liegt die Fafleralp eingebettet in einer grandiosen Berglandschaft.

Unter dem Namen «Geteilschaft der Alpe Fafler» besteht eine Genossenschaft gemäss Artikel 126 EG zum ZGB gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Blatten. Die Gesamtzahl der Alprechte beläuft sich auf 109 Kuhrechte bzw. 1090 Schafrechte, welche gemäss Alpregister auf 184 Geteilen verteilt sind. 

Die Alpe Fafler stösst zwischen privaten Kulturlandkomplexen an die Lonza vor. Sie umfasst Äusseres und Inneres Faflertal und den Hang zwischen diesen beiden Tälern. Ihr Territorium ist im Westen durch die Tellialpe und den Kühmadwald, im Osten durch die Guggialp begrenzt. Im Süden wird dies teils durch die Lonza, teils durch privates Kulturland abgeschlossen.

Der Stafel mit seinen 33 Hütten/Chalets, 10 Scheunen, einem Sennereikeller und einem Alpkappelchen liegt unter dem Bannwald auf einem leicht nach Süden und Südwesten abfallenden Hang einer oben abgeflachten Geländekuppe (Faflersee). Die älteste Alphütte am Stafel datierte aus dem Jahr 1616. Der Deckenbalken existiert heute noch und wird in Esten aufbewahrt. Das Vorhandensein von Scheunen erklärt sich dadurch, dass hier im Winter das Heu der umliegenden Mähwiesen verfüttert wurde. Zumeist geschah dies anfangs November bis anfangs Januar. Die vormals landwirtschaftlich genutzten Alphütten dienen heute den Besitzern zur Erholung.

Zugang

Die Alpe ist seit 1972 durch eine Fahrstrasse erschlossen. Es verkehren während den Sommermonaten stündlich Postautokurse von Goppenstein auf die Fafleralp. Früher musste alles, was auf der Alpe gebraucht wurde, mühsam vom Dorf über den Alpweg zu Fuss auf die Alpe hochgetragen werden. In die Gegenrichtung mussten, die auf der Alpe produzieren Produkte, wie Käse, Butter und die Tagesmilch zurück ins Dorf geschleppt werden. Es bestand auch die Möglichkeit, die Waren mit den Maultieren auf die Alpe hoch transportieren zu lassen.

Alpwerke

Jährlich finden im Frühling zwei Alpwerke statt. Jeder Wohneinheitsbesitzer und die Auftreiber sind verpflichtet, gemäss den Alpstatuten Fronarbeit zu leisten. In den Alpwerken werden die Alpweiden geräumt, die Wege, die Suonen und die Trockenmauern etc. instand gestellt. Besonders stolz sind die Fafler, dass bis zum heutigen Tag noch vier Alpsuonen in Betrieb gehalten werden konnten und so der kommenden Generation erhalten geblieben sind.

Landwirtschaft

Das Weidegebiet zieht sich von 1780 - 3000 m ü. M. wo heute rund 30 Stück Mutterkühe, 50 Schafe, 60 Ziegen und 5 Pferde den Sommer verbringen. Im unteren Teil der Alpe weidet das Grossvieh und in den oberen Gefilden des äusseren und inneren Tals die Schafe und die Ziegen. Es wird freier Weidegang praktiziert. Der Auftrieb erfolgt je nach Vegetationsstand Mitte Juni und der Abtrieb zwischen dem 20. September und dem 15. Oktober. Somit beträgt die Alpzeit durchschnittlich zwischen 90 und 100 Tage. 

Die Fafleralp hat eine Weidefläche von 75.8 ha, 65 ha Wald und unproduktiven Boden. Die Alpe verfügt durch die Südexposition trotz Höhenlage über ein mildes Klima, wodurch das Gebiet grossflächig bestossen wird.

Auf den Alpweiden gedeihen weit über 100 Gräser und Kräuter. Diese reiche Vegetation enthält viele gesunde Nährstoffe, die dem Tierwohl zugutekommen und eine wertvolle Biodiversität darstellen. Seit dem Jahr 2008 wird die Alpe an einen Bauern aus Blatten/Wiler verpachtet. 

Bewirtschaftung früher

Früher betreute jede Familie ihr Vieh in den Sommermonaten selbst, weshalb die Hütten so gebaut waren, dass die «Kessinär» ihr eigenes Vieh in ihren Alphütten unten im Stall unterbringen konnten. Hier wurde das Vieh vom Alppersonal gemolken und versorgt. Am Morgen wurde das Vieh aus den einzelnen Ställen zu einer Herde zusammengeführt und von der Hirtschaft auf die Tagesweide getrieben. Das Hüten erfolgte nach einer ausgeklügelten Kehrordnung. Auch am Faflerstafel war die Milchverwertung genossenschaftlich organisiert. Ein Sennereigebäude ist vorhanden. Bis Mitte der sechziger Jahre wurde die anfallende Milch der «Kessinär» von einem Senn bzw. einer Sennerin zu Käse und Butter verarbeitet. Nachdem die Sennerin zum besagten Zeitpunkt ihren Dienst quittierte, fand sich niemand mehr, der diese Arbeit übernehmen wollte. Infolgedessen ist ein Teil der anfallenden Milch als Konsummilch an den Hotelbetrieb verkauft worden. Der Rest wurde teilweise im Haushalt (Alp- und Dauersiedlung) verwertet oder wiederum privat verarbeitet. So war damals die Fafleralp die einzige Alpe auf Gemeindegebiet, auf der die traditionelle Einzelsennerei wieder Einzug hielt. Ab Mitte der siebziger Jahre ist die anfallende Milch von Fafler in der Dorfsennerei von Blatten zu Käse und Butter verarbeitet worden.

Alpenpfund

Der Besitz von Bergrechten genügte nicht, um die Alpe mit Nutztieren zu bestossen. Voraussetzung für die effektive Nutzung war das Alpenpfund. Dieses konnte durch das Entrichten einer einmaligen, reglementarisch festgelegten Gebühr erlangt werden. Unter Alpenpfund war somit ein durch Kauf erworbener Rechtstitel zu verstehen. Gewissermassen ein zusätzlicher Anteilschein, welcher die unmittelbare Nutzungsberechtigung am genossenschaftlichen Vermögen erlaubte

Alpenbuch / Alpregister / Statuten / Reglemente

Das erste Alpenbuch stammt aus dem Jahr 1797. Das erste Alpregister mit Krapfen und Einlegetesseln ist im Jahr 1873 erstellt worden. Bis 1873 wurden die Bergrechte aller Geteilen auf dem sogenannten Alpscheit festgehalten. Bei dieser Art der Registrierung war es auf Dauer nicht möglich, die laufenden Eigentumsveränderungen nachtzutragen. Aufgrund dessen hat man damals auf das System mit den Krapfentesseln gewechselt. 

Die Krapfentesseln werden vom Alpschreiber verwahrt und die Beitessel oder Einlegetessel verbleibt beim Bergrechtbesitzer. Legt man beide zusammen, wird die jeweilige Anzahl der eingekerbten Bergrechte (Schafrechte) ersichtlich.

Die Geteilschaft Fafleralp führte von 2003 bis 2005 eine Revision des in die Jahre gekommenen Alpregisters durch. Heute hat wieder jeder Geteile seine eigene Tessel und der Alpschreiber führt eine Kartei als Alpregister. Parallel wird auch auf digitaler Basis das Alpregister geführt. 

Die ersten Statuten der Alpe Fafler sind 1946 in Kraft getreten. Im Jahr 1990 erfolgte eine Totalrevision der Alpstatuten, 2022 eine Teilrevision und 2025 mussten einige Artikel nochmals angepasst werden. Vor 1946 regelte das Alpreglement die spezifische Nutzung, Bewirtschaftung und Organisation der Alpgenossenschaft. Es umfasste Rechte und Pflichten der Bestösser (Alprechte), die Verteilung von Arbeit (Alpwerk), Tiergesundheit, Instandhaltung von Wegen/Gebäuden, sowie Finanzierung und Entschädigungen. 

Das Wasserversorgungsreglement der Fafleralp ist 1985 und die Anpassungen 2005 vom Staatsrat homologiert worden.
Das Kanalisationsreglement der Fafleralp ist 1987 und die Anpassungen 2025 vom Staatsrat genehmigt worden.

Trinkwasserversorgung / Abwasserentsorgung

  • Die neue Trinkwasserversorgung der Alpe Fafler ist in den Jahren 1985/1987 gebaut worden
  • Die Kanalisation mit der Abwasser- Einzelreinigungsanlage ist in den Jahren 1987/1988 realisiert worden 

Reservoir / Filteranlage

Das neue Reservoir mit der integrierten Filteranlage ist von der Fafler- und der Gletscheralp in den Jahren 2019/2020 erstellt worden. An den Gesamtkosten beteiligte sich die Fafleralp zu zwei Dritteln und die Gletscheralp zu einem Drittel. Die Patenschaft Berggemeinden hat dieses Projekt mit einem grosszügigen Betrag von CHF 60'000.00 unterstützt. 

Kleinkraftwerke / Elektrifizierung Stafel

  • Das KW Fafleralp ist in den Jahren 2010/2011 gebaut und 2011 in Betrieb genommen worden. Die Alpe Fafler besitzt 7.1 % des Aktienkapitals dieses Werks
  • Das KW-Breithorn ist in den Jahren 2017/2018 erbaut worden und ist 2018 ans Netz gegangen. Die Alpe Fafler besitzt 1 % des Aktienkapitals dieses Werks
  • Die Elektrifizierung des Stafels (Stromversorgung der Alphütten/Chalets) erfolgte in den Jahren 2013/2014

Kapellen

  • Das Kapellchen am Stafel ist dem hl. Martin geweiht
  • Die Kapelle Fafleralp ist abseits des Stafels auf dem Kamm eines Moränenzugs auf dem Raift von 1958 bis 1960 erbaut worden. Es handelt sich hier um ein Gebäude im modernen Stil. Der Turm dient gleichzeitig als widerstandsfähiger Lawinenbrecher
  • Der Architekt dieses Meisterwerks war Josef Schütz aus Zürich
  • Das Bronzekreuz hinter dem Altartisch ist ein Werk des Künstlers D’Altri
  • Das Kapellenfest findet jeweils am letzten Sonntag im Juli statt
  • Schutzpatron dieses Gotteshauses ist der hl. Bernhard (Patron der Alpenbewohner und der Bergsteiger) 

Gastbetrieb

Das Hotel Fafleralp ist von 1906 bis 1908 auf dem sogenannten «Raifthubel» von den Familien Roth, Bellwald, Ebener und Rieder erbaut worden.
Das Hotel mit seinen Nebengebäuden erfreut sich grosser Beliebtheit bei Gästen aus nah und fern. 

Quellen:

FG Stebler (Land und Volk von Lötschen) 
F. Bachmann (Blatten im Lötschental)
P. Jossen (Blatten zwischen Bietschhorn und Petersgrat)